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AGB:
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| 1. Geltungsbereich: | |
| Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Lieferanten erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn anders lautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorliegen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Mit der Bestellabgabe werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. |
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| 2. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt | |
| 2a. | Für Neukunden und Erstbesteller: · Gegen Vorkasse, abzüglich 3% Skonto · Kauf per Bankeinzug 10 Tage nach Rechnungsdatum, 2 % Skonto · Per Nachnahme(nur für Deutschland und Österreich möglich), abzüglich 3 % Skonto + Nachnahmegebühr (Deutschland: 7,50 € je Paket, Österreich: 15,- € je Paket) |
| 2b. |
Für bestehende Kunden: |
| · Bankeinzug, abzüglich 2 % Skonto, 10 Tage nach Rechnungsdatum
(gültig nur für Deutschland) · Rechnung 10 Tage netto, ohne Abzug |
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| 2c. |
Soweit nicht anders vereinbart ist bei Lieferung von Ware ins
Ausland, Vorkasse zu entrichten |
| 2d. |
Für Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen gilt grundsätzlich
Bezahlung gegen Vorkasse |
| 2e. |
Als Rechnungsdatum gilt das Datum des
Warenversandes. |
| 2f. |
Der Zahlungseingang hat innerhalb der auf der Rechnung
angegebenen Frist zu erfolgen. |
| 2g. |
Bei Zielüberschreitung der ausgewiesenen Zahlungsfrist gerät der
Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Dt. Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt. Ab der 2. Zahlungserinnerung sind zudem 10 € Spesen zu entrichten. |
| 2h. |
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine
wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, dass sich der Käufer in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. |
| 2i. |
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Firma Como Fashion. Erst dann geht sie in das Eigentum des Käufers über. Es steht uns bei Konkursen Aussonderungsrecht zu. Im Falle der Veräußerung gehen die dadurch entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Der Käufer tritt die Forderungen an uns ab und gibt uns auch darüber auf Verlangen jederzeit Auskunft. Er ist ermächtigt, die auf uns übergegangene Forderung widerruflich einzuziehen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so ist er auf Verlangen verpflichtet, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. |
| 2f. |
Verpfändung oder Übereignung unserer Lieferung bzw. Abtretung
unserer Forderung an Dritte sind nicht zulässig. |
| 3. Angebote,
Preise |
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| 3a. |
Dieses freibleibende Angebot ist nur für Gewerbetreibende
bestimmt. |
| 3b. |
Alle Preise sind – wenn nicht anders angegeben – Stück- und
Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten. Skonto ist vor Ansatz des Preises berücksichtigt. |
| 3c. |
Alle Angebote und Preislisten sind freibleibend und
unverbindlich. Sie erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten. |
| 3d. |
Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle vorhergehenden
Angebote ihre Gültigkeit. |
| 3e. |
Muster werden grundsätzlich berechnet und bei Rücksendung
gutgeschrieben. Zur Verfügung gestellte Angebotsmuster können innerhalb von 14 Tagen im Original-Zustand zurückgegeben werden, danach nur nach vorheriger Absprache. Versand frei Haus, unfreie Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Eigens angefertigte Sonderanfertigungen werden grundsätzlich berechnet. Eine Rückgabe ist hier nicht möglich. |
| 3f. |
Kosten, die durch nachträgliche Änderung (Nach
Fertigungsgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, einschl. eines evtl. dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes. |
| 4. Rücksendungen |
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| 4a. |
Rücksendungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen, Artikel die durch falsche Behandlung unbrauchbar geworden sind, bestickte oder bedruckte Ware ist vom Umtausch generell ausgeschlossen. Versand von Rücksendungen frei Haus. Unfreie Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. |
| 5. Versand |
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| 5a. |
Versandkosten: |
| · Deutschland: Pro Paket berechnen wir für Porto und Verpackung
6,90 Euro · Österreich und Benelux: Pro Paket berechnen wir für Porto und Verpackung 12,90 Euro · Schweiz: Pro Paket berechnen wir für Porto und Verpackung 14,90 Euro, die Verzollungspauschale bis 1.000 Euro Warenwert beträgt 20,00 Euro, bis 2.500 Euro Warenwert 45,00 Euro, ab 2.500,00 Euro Warenwert übernehmen wir die Verzollungsgebühren · Sonstige Länder: nach Aufwand |
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| Expresskosten und Versand per Luftpost werden gesondert
berechnet. |
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| 5b. |
Lieferungen in einer Sendung soweit möglich. Bei notwendigen
Teillieferungen übernimmt Como Fashion die Mehrkosten für Verpackung und Porto |
| 5c. |
Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen
Bestellung vereinbart und bestätigt, der Wahl des Lieferanten überlassen. |
| 5d. |
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers,
auch bei „Frei Haus“-Sendungen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person oder Unternehmen übergeben worden ist. Wird die Absendung durch ein Verhalten des Auftraggebers verzögert so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. |
| 5e. |
Lieferverzug |
| Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B.
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörrungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, sind die angegebenen Lieferfristen unverbindlich und müssen neu vereinbart werden. Dies gilt insbesondere bei der Vereinbarung von Fixterminen. |
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| 6. Abnahmeverzug |
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| 6a. |
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gelten die
Rechte aus dem BGB. |
| 6b. |
Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen
Frist nach Fertigstellung bzw. Avisierung des Versandes nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager oder bei einem Spediteur oder anderen Betrieb einzulagern. |
| 7. Beanstandungen,
Mängelrüge |
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| 7a. |
Der Auftraggeber hat die Richtigkeit der Auftragsbestätigung
unverzüglich zu prüfen. Wenn ein evtl. Fehler nicht innerhalb von 24 Stunden gemeldet wird, gilt diese Auftragsbestätigung als akzeptiert, auch wenn dadurch die Lieferung nicht wie ursprünglich gewünscht ausfällt. |
| 7b. |
Mängel und Fehlmengen sind innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe
der Artikel an der Lieferadresse, versteckte Mängel innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Das gilt insbesondere auch für Ausfallmuster, falls die Ware in seinem Namen an einen Dritten versendet wurde. Bei Direktversand bleibt die Pflicht zur Warenüberprüfung beim Auftraggeber. |
| 7c. |
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Fertigungsfreigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind. |
| 7d. |
Mängeln an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung. |
| 7e. |
Der Lieferant hat zunächst das Recht der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflichten sowie Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. |
| 7f. |
Handelübliche und technische unvermeidbare Toleranzen in Farbe,
Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers. |
| 7g. |
Beim Textildruck sind leichte Tonwertschwankungen, sowohl beim
Andruck als auch in der späteren Lieferung immer möglich und unvermeidbar. Dies gilt insbesondere beim 4c-Fotorasterdruck in Offsetqualität und ist kein Grund für eine Beanstandung. |
| 8. Stickservice |
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| 8a. |
Bei bestickter Ware Mindestbestellmenge 10 Stück pro Artikel und
Farbe, 30 Stück gesamt, Größen frei einteilbar. |
| 8b. |
Bei Nachbestellung mit Stickservice beträgt die
Mindestbestellmenge 10 Stück je Modell, bei Unterschreiten der
Mindestbestellmenge 15% Aufpreis. |
| 8c. |
Bei Bestickung oder Bedruckung behalten wir uns eine Mehr- oder
Minderlieferung von 10 % vor. |
| 8d. |
Kosten für Stickdiskette und Siebdruckvorlagen: Einmalige
Vorkosten von 69 €, netto für ein Logo in der Größe 10 cm (max. 5.000 Stiche). Alle weiteren Stickdisketten und Stickereien auf Anfrage. Bei Siebdruck Film- und Siebkosten pro Farbe 38,50 Euro bis Größe DIN A4, bei Formaten bis DIN A3 44,50 Euro, Größere Formate auf Anfrage. |
| 8e. |
Vorlagen für Stick- und Druckservice: Für Logos und
Sonderschriften etc. benötigen wir Dateien in den Formaten jpg, eps oder Corel Draw oder reprofähige Vorlagen wie Filme, Briefköpfe, Visitenkarten, Reinzeichnungen bzw. Fotokopien. Die Bestickung erfolgt in angemessener Größe und optimaler Farbe an geeigneter Stelle. E-Mail Adresse für Logos: logo@comofashion.de |
| 8f. |
Grafische Bearbeitung für die Veredelung: Für bestimmte Logos,
die nicht 1:1 zur Erstellung der Stickkarte verwendet werden können, ist eine Bearbeitung des Logos erforderlich. Die Logobearbeitung wird nach Aufwand berechnet und mit einem Stundensatz von 60,- € verrechnet. |
| 9. Korrekturabzüge |
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| 9a. |
Korrekturabzüge und Freigabemuster sind vom Auftraggeber auf
Richtigkeit zu prüfen und dem Lieferanten unverzüglich freizugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. |
| 10. Eigenwerbung des
Lieferanten |
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| 10a. |
Der Lieferant ist berechtigt, von ihm produzierte Produkte in
seinen eigenen Katalogen und anderen Printmedien, Anzeigen etc. abzubilden, auf Ausstellungen, Messen zu präsentieren sowie diese als Muster an andere Kunden zur Verfügung gestellt und mit deren Adresse versehen werden. |
| 11. Urheberrechte |
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| 11a. |
Der Besteller versichert, dass ihm im Falle der Übertragung von
Arbeiten an einem Werk an uns, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, das Urheberrecht an diesem Werk zusteht. Er stellt uns somit jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechtes oder sonstigen Schutzrechtes frei. Mit der Eigentumsübertragung an einem von uns gefertigten Werkstück - Original oder Vervielfältigungsstück - wird das Urheberrecht nicht übertragen. |
| 11b. | An unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen und
anderen Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. |
| 12. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Wirksamkeit |
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| 12a. |
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Kolbermoor.
Gerichtsstand ist Rosenheim. |
| 13. Sonstiges |
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| 13a. |
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten
unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Dies gilt insbesondere mit Rechtsbeziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern. |
| 13b. |
Sollten einige Artikel vorübergehend oder nicht mehr lieferbar
sein, behalten wir uns vor Alternativen, evtl. auch zu abweichenden Preisen anzubieten. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. |
| 14. Salvatorische
Klausel |
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| Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. |
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| 15. Impressum |
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| COMO Coporate Fashion - Inh. Giacomo Rugiano - Bahnhofstrasse 2 - 83059 Kolbermoor |
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